
Anlässlich des heutigen Welt-Down-Syndrom-Tags, hat der stellvertretende Vorsitzende des sozial- und integrationspolitischen Ausschusses Ernst-Ewald Roth die Landesregierung an ihre Verantwortung erinnert, die Inklusion in Hessen voranzutreiben. Außerdem müsse sie für die notwendige Planungssicherheit an hessischen Kindergärten und Schulen sorgen. Der Welt-Down-Syndrom-Tag erinnert daran, dass behinderte Menschen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft haben und unser aller Leben bereichern. Inklusion darf deshalb keine Worthülse sein, sondern muss an den hessischen Betreuungseinrichtungen und Schulen tatsächlicher Bestandteil des gemeinsamen Miteinanders werden. So steht es auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006. Das Land Hessen muss eine einheitliche Gesetzeslage, eine einheitliche Ressourcenzuweisung und allgemein gültige Qualitätsstandards schaffen. Politik darf hier kein Hemmnis darstellen, sondern muss Träger und Förderer längst notwendiger Reformen im Bereich Inklusion sein, so der SPD-Politiker am Freitag in Wiesbaden.
Bereits Anfang letzten Jahres hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der schulischen Inklusion in Hessen (GENESIS) in den Hessischen Landtag eingebracht, um einen gesetzliche Rahmen zu schaffen, der die UN-Konvention auch an hessischen Schulen tatsächlich mit Leben erfüllt. Kernpunkte des Gesetzentwurfs waren die Herstellung eines echten Elternwahlrechts zwischen dem Besuch einer Regelschule oder der Förderschule, der Wegfall des so genannten Ressourcenvorbehalts für die sonderpädagogische Förderung, sowie eine Neuordnung der Zusammenarbeit in der Region zur Umsetzung der Inklusion, so Roth.
Er machte deutlich, dass ein weiteres Aufschieben von Lösungen nicht akzeptabel sei. Inklusion muss ein elementarer Bestandteil hessischer Schulpolitik sein. Auf diesem Weg werden wir die Landregierung weiterhin kritisch begleiten. sagte Roth.