Karin Hartmann: Der Erhalt von Schwimmbädern darf nicht den Sparauflagen des Hessischen Innenministers zum Opfer fallen

Die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Hartmann hat in der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags den Erhalt von Schwimmbädern in den hessischen Kommunen gefordert. „Ertrinken ist die dritthäufigste Todesursache bei Kindern. Nach aktuellen Schätzungen sind zwischen 30 und 35 Prozent der unter 14-Jährigen Nichtschwimmer – mit steigender Tendenz. Um diesem Negativtrend Einhalt zu gebieten, brauchen wir auch in Zukunft wohnortnahe Schwimm- und Hallenbäder. Gemeinsames politisches Interesse muss sein, dass nicht noch mehr Schwimmbäder schließen müssen und dass engagierten Lehrern auch zukünftig ermöglicht wird, Sportunterricht zu erteilen“, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Wiesbaden.

Aufsichtstechnische Vorgaben seien notwendig, vor Veröffentlichung sollten sie aber auf die Umsetzbarkeit hin überprüft werden. „Ein Innenminister, der gleichzeitig Sportminister ist, sollte den Kommunen nicht noch mehr Druck machen, dass sie Schwimmbäder als freiwillige Leistung, die aber eigentlich Pflichtaufgabe sind, in ihre Streichliste mit einbeziehen müssen. Für finanzschwache Städte und Gemeinden, deren einziger „Luxus“ oft nur noch ein kleines Schwimmbad ist, ist es ein Hohn, wenn der Innenminister in seinem „Knebelerlass“ von den Kommunen einen „Mentalitätswandel“ fordert“, so die SPD-Politikerin.

Laut Hessischer Verfassung genieße der Sport den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. „Daraus lässt sich ableiten, dass auch Schwimmen zu den Pflichtsportarten gehört und Kinder demzufolge in der Schule schwimmen lernen sollten. Der Erhalt von Schwimmbädern, der vom Innenminister als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe tituliert wird, ist eigentlich eine kommunale Pflichtaufgabe. Und als politisch Verantwortliche sollten wir deshalb das Bewusstsein für die Bedeutung des Erhalts von Schwimmbädern und Schwimmunterricht fördern – auch bei den Aufsichtsbehörden“, sagte Hartmann.