Timon Gremmels: EEG-Reform muss unter Berücksichtigung hessischer Interessen erfolgen

„Deutschland ist Vorreiter bei der Energiewende. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 ist die SPD gemeinsam mit dem damaligen Koalitionspartner Bündnis 90/die Grünen einen außerordentlich erfolgreichen Weg zur Förderung des Ökostroms gegangen. Ziel bei der derzeit diskutierten Novellierung muss der Erhalt des Einspeisevorrangs und einer festen und sinkenden Einspeisevergütung sein. Das EEG muss auch in Zukunft als Grundlage für die dezentrale Energieerzeugung, die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort erhalten bleiben. Daran arbeiten wir zusammen mit Bundesenergieminister Gabriel, der den Erfolg der Energiewende zu seiner größten Aufgabe erklärt hat. Die schwarz-gelben Regierungen hingegen haben sowohl im Bund als auch im Land in den letzten Jahren willentlich versäumt, die Energiewende voran zu bringen“, sagte Timon Gremmels, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, anlässlich des heutigen Aktionstages zur EEG-Novelle.

Der Entwurf werde derzeit auch strittig diskutiert. Dabei verliefen die Konfliktlinien nicht entlang von Parteiinteressen, sondern vielmehr entlang der Interessen der Bundesländer. Als Binnenland mit unterdurchschnittlicher Windenergienutzung und einer starken Solarindustrie müssten vor allem in diesen beiden Bereichen aus wirtschafts- und industriepolitischen Gründen in Hessen Verbesserungen erzielt werden.

„Auch nach einer Reform des EEG müssen auf den im hessischen Energiegipfel einvernehmlich vereinbarten Zwei-Prozent-Vorrangflächen auch Windkraftanlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Die Untergrenze für verpflichtende Direktvermarktung muss derart gewählt werden, dass mittelständische Windenergie in Bürgerhand weiterhin wirtschaftlich entwickelt werden kann und im Sinne des Vertrauensschutzes längere Übergangsfristen für derzeit in Planung befindliche Anlagen festgelegt werden“, so Gremmels.

Im Interesse tausender Arbeitsplätze in der hessischen Solarindustrie sowie in mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben müsse bei der PV-Eigenstromnutzung die Bagatellgrenzen so angehoben werden, dass sich diese Nutzungsform auch für Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser wirtschaftlich darstellen lasse.