
Die Probe aufs Exempel ob der individuelle Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder bis drei Jahren erfüllt wird, zeigt sich ab dem 1. August. Dann zeigt sich, was das Jonglieren der Landesregierung mit Quoten wirklich wert ist und ob der individuelle Rechtsanspruch in jedem Fall eingelöst wird, sagte der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz am Freitag zur Debatte über die Kinderbetreuung in Hessen.
Die Zahlenspiele der Landesregierung legten die Vermutung nahe, dass zwischen der Zahl der Plätze auf dem Papier und denen in der Realität eine erhebliche Lücke klaffe. Die Landesregierung drückt sich vor dem Problem, dass sie Plätze in ihre Bilanz hinein rechnet, die zwar genehmigt, real aber nicht besetzt oder zu besetzen seien, weil die Erzieherinnen fehlen oder die Tagesmütter statt fünf nur drei Kinder betreuen, so Merz. In großen Städten wie Frankfurt und Darmstadt sei der Bedarf ohnehin weit höher als Zielgröße von 35 Prozent.
Merz kritisierte, dass das Land die Kommunen in ihren Anstrengungen nur völlig unzureichend unterstütze. Um das Angebot auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren auf Dauer abzusichern, sei eine auskömmliche und nachhaltige finanzielle Unterstützung des Landes und auch des Bundes bei den Betriebskosten unerlässlich. Investitionsförderung ist das eine, damit können Plätze geschaffen werden. Es ist aber politisch fahrlässig, die Kommunen und die freien Träger mit den Kosten des Betriebs alleine zu lassen, denn dies ist die eigentliche finanzielle Herausforderung. Das Land muss hier stärker einsteigen und die Kommunen auch dadurch unterstützen, dass die frühere Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs wieder hergestellt wird. Darüber hinaus brauchen wir dringend die Mittel, die für das so genannte Betreuungsgeld verschwendet werden. Würde man dieses Geld den Ländern für die Finanzierung der Kinderbetreuung geben, bekäme Hessen einen dreistelligen Millionenbetrag, mit dem man sowohl an der Quantität als auch an der Qualität viel verbessern könnte.