Norbert Schmitt (SPD): Anhörung bestätigt Mängel des Ausführungsgesetzes der Landesregierung

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt hat sich durch die gestrige Anhörung zum Ausführungsgesetz der Landesregierung zur Schuldenbremse in seiner Kritik bestätigt gefühlt. „Die Anhörung von Sachverständigen hat gezeigt, dass die Anzuhörenden in Mehrheit das gewählte Konjunkturverfahren zwar begrüßen, allerdings die geringe Transparenz kritisieren. Zudem besteht nach Einschätzung der Fachleute auch die Möglichkeit, über ein Steuerverbundverfahren zu akzeptablen Ergebnissen zu kommen“, sagte Schmitt am Mittwoch in Wiesbaden.

Die Schuldenbremse müsse flexibel auf die künftigen Herausforderungen der Finanzpolitik reagieren können, so Schmitt. Dies habe die gewerkschaftliche Seite der Expertenrunde zu Recht gefordert. „Für uns bleibt weiterhin äußerst problematisch, dass es dazu kommen kann, dass das Land zwischen der Haushaltsaufstellung und der Haushaltsverabschiedung eingetretenen Steuerrechtsänderungen hinterhersparen muss. Dies kann zu unerwünschten Ergebnissen führen“, sagte der SPD-Abgeordnete. Als weiterhin umstritten bezeichnete der Finanzpolitiker die Regelung, dass zum Beispiel bei Naturkatastrophen künftig eine Kreditaufnahme nur mit zwei Dritteln des Landtages möglich sein solle. „Jetzt gilt es, die umfangreiche Anhörung sorgfältig auszuwerten. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben nun die Aufgabe, die von den Sachverständigen angesprochenen Mängel zu beseitigen“, sagte Schmitt.