Günter Rudolph: SPD legt eigenen Änderungsantrag vor – Wochenarbeitszeit muss reduziert werden

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat in der Debatte zur Modernisierung des Dienstrechts Änderungen gefordert. „Die SPD-Landtagsfraktion hat mit ihrem Änderungsantrag zum vorgelegten Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass sie in einem ersten Schritt einen Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung besonders für die belasteten Beamtinnen und Beamten im Schicht- oder Wechselschichtdienst sowie des Justizvollzuges vornehmen will. Hessische Beamtinnen und Beamte müssen bundesweit mit 42 Stunden die längste Wochenarbeitszeit verrichten. Hier will die SPD-Fraktion, dass der besonders belastende Schichtdienst auch bei der Wochenarbeitszeit eine Entlastung findet“, sagte Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.

In einem weiteren Punkt möchte die SPD-Fraktion die beamtenrechtlichen Regelungen über die Dienstbefreiungen auch auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen wissen. Dies würde sonst in nicht nachvollziehbarer Weise Dienstbefreiungsmöglichkeiten für ehrenamtlich tätige Tarifbeschäftigte in Zukunft unmöglich machen. „Als familienpolitische Komponente fordern wir zudem die Anrechnung von Erfahrungszeiten im Rahmen der erstmaligen Stufenfestsetzung. So sollen Zeiten einer Kinderbetreuung, sowie der tatsächlichen Pflege von nahen Angehörigen angerechnet werden. Ebenso soll der Kindererziehungszuschlag dynamisiert werden. Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit stärker Rechnung getragen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer.

Die entsprechenden Änderungen habe die SPD-Fraktion auch nach der intensiven Anhörung, sowie den schriftlichen Stellungnahmen von Gewerkschaften und Berufsverbänden aufgenommen. Sollten CDU und FDP diese Vorschläge ablehnen, werde die SPD auch den entsprechenden Gesetzentwurf ablehnen.