SPD beantragt Debatte zum Staatsgerichtshofsurteil gegen die Kürzungen im KFA

Die hessische SPD-Landtagsfraktion beantragt heute eine Debatte zu den Konsequenzen des gestrigen Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofes gegen die 344-Mllionen-Kürzungen der CDU/FDP-Landesregierung im Kommunalen Finanzausgleich beantragt. „Im Sinne der hessischen Kommunen begrüßen wir, dass der Staatsgerichtshof den verfassungswidrigen Eingriff der Landesregierung in die kommunalen Finanzen gestoppt hat. Nun wollen wir von der Landesregierung wissen, welche Konsequenzen dieses Urteil für die Finanzausstattung der Kommunen haben wird“, sagte der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel.

„Es wird Zeit, dass die Landesregierung einsieht, dass sie mit dem Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich 2011 das Selbstverwaltungsrecht der Stadt Alsfeld und aller hessischen Kommunen verletzt hat. Der Gutsherrenpolitik und Selbstbedienungsmentalität von Schwarz-Gelb hat der Hessische Staatsgerichtshof gestern endlich einen Riegel vorgeschoben. Die SPD hat sich von Anfang an gegen die KFA-Kürzungen ausgesprochen und immer wieder eine Rücknahme gefordert. Die Landesregierung muss für eine angemessene Finanzausstattung der hessischen Kommunen sorgen“, so Schäfer-Gümbel.

Die Landesregierung müsse nun darlegen, wie sie die vom Staatsgerichtshof geforderte objektive Ermittlung der Aufgabenbelastung und der Finanzkraft der hessischen Kommunen zur Ermittlung des Finanzbedarfs bis Ende 2015 sicherstellen will. „Wir wollen diesen Antrag mit der Zweiten Lesung zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs debattieren“, sagte Schäfer-Gümbel. Der Tagesordnungspunkt 55 wird voraussichtlich heute (22. Mai 2013) um 12 Uhr aufgerufen.