Timon Gremmels (SPD): Landesregierung muss Landesentwicklungsplan überarbeiten

Der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hat die Landesregierung aufgefordert, den Landesentwicklungsplan (LEP) zum Windkraftausbau zu überarbeiten. „Wenn dieser Plan unverändert in Kraft tritt, läuft das Land sehenden Auges in eine juristische Niederlage. Es ist davon auszugehen, dass Dritte gegen den LEP klagen werden. Sollte die Landesregierung wider besseres Wissen an diesem Landesentwicklungsplan festhalten, kann dies nur als dreister Versuch von CDU und FDP gewertet werden, die hessischen Energiegipfelbeschlüsse zu untergraben. Der LEP kann vom Landtag nicht mehr geändert werden. Die Landesregierung muss auf Grundlage der Anhörungsergebnisse den Landesentwicklungsplan überarbeiten. Dem vorgelegten LEP wird die SPD nicht zustimmen können“, sagte Gremmels am Mittwoch in Wiesbaden.

Bei der Anhörung im Hessischen Landtag sei von nahezu allen Experten angemerkt worden, dass der LEP nicht geeignet sei, um die im Hessischen Energiegipfel vereinbarten Windkraftanlagen-Ausbauziele von zwei Prozent in Hessen zu erreichen. „Die zahlreichen anwesenden Vertreter der Städte und Gemeinde haben deutlich gemacht, dass der LEP ihre kommunalen Pläne zum Ausbau der Windkraft durchkreuzen würde. Auch die sehr starre Abstandsregelung von 1.000 Meter zu Windkraftstandorten wurde kritisiert. Unserer Ansicht nach soll der Status Quo weiterhin gelten. So kann bisher in begründeten Ausnahmefällen – vor allem im Rhein-Main-Ballungsraum – davon auch abgewichen werden. Während in Nordhessen die 1.000 ohne weiteres eingehalt werden können, müssen in Teilen Südhessens – bei Konsens vor Ort – geringere Abstände möglich sein“, so der SPD-Energieexperte.

Die Achillesferse des LEP sei das Gutachten des TÜV-Süd auf dessen Berechnungen das Landesplanungsministerium eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 Metern pro Sekunde fuße. „Wenn aber selbst der Experte vom TÜV-Süd bei der Anhörung einräumt, dass es sich nur um ein Grobgutachten handele und man für aussagekräftige Zahlen mindesten ein Jahr messen müsste, sollte man das auf keinen Fall zur Grundlage der Landesentwicklungsplanung machen“, sagte Gremmels. Dass selbst das Land Hessen sein Windgutachten scheinbar als ungeeignet ansehe, zeige die Tatsache, dass die Hessische Landgesellschaft (HLG) im Raum Nieste/Niestetal (Landkreis Kassel) ein detaillierteres Windgutachten in Auftrag geben habe, um die Eignung einer Fläche doch noch nachzuweisen.