
Als undemokratisch und Missbrauch ihrer parlamentarischen Mehrheiten hat der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph die Ablehnung einer mündlichen Anhörung zum SPD-Entwurf für ein Transparenzgesetz genannt. Während die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund seit Jahren Gesetze haben, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Informationen bei öffentlichen Stellen einsehen zu können, weigern sich die Regierungsfraktionen in Hessen immer noch, sich mit einem solchen Gesetz zu befassen, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.
Der Schrecken sitze offenbar so tief, dass CDU und FDP gegen jegliche parlamentarische Gepflogenheiten den Antrag der SPD zu dem eingebrachten Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung durchzuführen, abgelehnt haben. Die Not und die Angst bei Schwarz-Gelb muss schon sehr groß sein, wenn eine mündliche Anhörung verweigert wird, so der SPD-Abgeordnete.