Günter Rudolph (SPD): Änderung des Glücksspielgesetzes wird von allen Beteiligten begrüßt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph sieht den SPD-Gesetzentwurf zur finanziellen Absicherung des Ehrenamts durch die Änderung des Glückspielgesetzes in der der heutigen Anhörung des Innenausschusses eindrucksvoll bestätigt. „Die überwältigende Zustimmung aller sachverständigen Anzuhörenden stellt ein eindeutiges Signal für den Hessischen Landtag dar, dem SPD-Gesetzentwurf zur Absicherung der Finanzierung gesellschaftspolitischer Aufgaben im Glücksspielgesetz zuzustimmen“, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.

Das Glücksspielgesetz sehe bislang vor, dass der Landessportbund, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, der hessische Jugendring, die Träger der außerschulischen Jugendhilfe sowie der Ring politischer Jugend finanziell gefördert werden solle. Diese Förderung könne aber längst nicht mehr in dem vorgesehenen Umfang und mit der beabsichtigten Zielrichtung gewährleistet werden.

„Deswegen ist es aus Sicht der SPD dringend erforderlich, im Gesetz Mindestförderbeträge durch Untergrenzen einzufügen und damit die Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Zwecke wieder abzusichern. Angesichts des eindeutig zustimmenden Meinungsbildes hoffen wir, dass der SPD-Gesetzentwurf eine Mehrheit im Parlament finden wird“, so der SPD-Politiker.