
Mit der Ankündigung der Umweltministerin, gegen die Nichtzulassung der Revision zu klagen, hat der atompolitische Sprecher der hessischen SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt die Hoffnung verbunden, dass Frau Puttrich für ihre haarsträubenden Fehler in Leipzig hoffentlich gnädigere Richter findet als in Kassel. Wer wie Ministerin Puttrich eine erforderliche Anhörung der Betroffenen unterlässt, sogar eine falsche Rechtsgrundlage zur Begründung der befristeten Stilllegung heranzieht, sein Ermessen nicht ausübt und noch am Vortage der Stilllegungsverfügung die Sicherheit der Atomkraftwerke in Biblis lobt, braucht wohlwollende Richter, um das hohe Schadensrisiko für den Steuerzahler zu begrenzen, sagte Schmitt am Montag in Wiesbaden.
Frau Puttrich habe ihre Beschwerde gegen den Kasseler Entscheid auch damit begründet, dass Hessen im Auftrag des Bundes gehandelt habe. Genau das aber bestreite die Bundesregierung. Es stelle sich deshalb die Frage, ob die Beschwerde mit dem Bund abgesprochen sei. Die SPD hoffe auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch vor der Landtagswahl, damit die politische und juristische Verantwortung für eine von RWE angekündigte Schadenersatzklage geklärt sei, betonte Schmitt.