
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat den gemeinsamen Gesetzentwurf aller Landtagsfraktionen zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags ausdrücklich begrüßt. Der vorgelegte Gesetzentwurf begrenzt die Zahlung an neu gewählte Abgeordnete auf sechs Wochen vor der Konstituierung des neuen Landtags. Dies ist eine angemessene Frist, die auch neuen Abgeordneten beziehungsweise neuen Fraktionen eine entsprechende Einarbeitungszeit zubilligt. Deswegen hat die SPD-Fraktion die gemeinsame Initiative aller Landtagsfraktionen unterstützt, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.
Aufgrund der Festlegung des Wahltermins durch die schwarz-gelbe Landesregierung auf den 22. September 2013 und damit vier Monate vor Ablauf der Legislaturperiode, die am 17. Januar 2014 endet, ist es notwendig Regelungen zu treffen, damit nicht bisherige sowie neu gewählte Abgeordnete über einen langen Zeitraum gleichzeitig Zahlungen erhalten. Ein Argument der Landesregierung war immer, dass durch die Zusammenlegung von Landtags- und Bundestagswahl erhebliche Kosten eingespart würden. Nun hat man offensichtlich festgestellt, dass möglicherweise bis zu 30 Abgeordnete bereits einen Anspruch auf Zahlungen erwerben könnten. Daher ist der gefundene Kompromiss notwendig geworden, so der SPD-Politiker.