
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Habermann hat am Freitag in Wiesbaden einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der schulischen Inklusion in Hessen (GENESIS) vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf macht die SPD-Fraktion ernst mit der Inklusion von Kindern mit Behinderung an hessischen Schulen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind die Herstellung eines echten Elternwahlrechts zwischen dem Besuch einer Regelschule oder der Förderschule, der Wegfall des so genannten Ressourcenvorbehalts für die sonderpädagogische Förderung, sowie eine Neuordnung der Zusammenarbeit in der Region zur Umsetzung der Inklusion, sagte Habermann.
Künftig sollen sich die Schul- und Jugendhilfe und das Land in einer Kooperationsvereinbarung darüber verständigen, wie genau die UN-Konvention umgesetzt werden kann. Bestandteil dieser Vereinbarung wird die Bildung von regionalen Förderbudgets sein, aus denen die unterschiedlichen Leitungen beglichen werden. In dieser gemeinsamen Verantwortung können die finanziellen und personellen Ressourcen gebündelt und die vorhandenen Kompetenzen zum Wohle des Kindes zusammengeführt werden, so die SPD-Abgeordnete.
Ferner sei Bestandteil des Gesetzes, dass die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, ehemals Lernhilfeschule, als eigenständige Schulform ab dem Schuljahr 2015/2016 auslaufe und künftig diese Kinder gemeinsam unterrichtet werden sollen. Das bedeutet nicht, dass die betroffenen Förderschulen geschlossen werden müssen im Gegenteil. Förderschulen können sich ebenfalls in inklusive Schulen umwandeln und künftig alle Kinder aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Schulträger im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung entsprechende Beschlüsse fasst, sagte Habermann.
Damit sei nach Ansicht der SPD-Politikerin der gesetzliche Rahmen gegeben, um die UN-Konvention auch an hessischen Schulen tatsächlich mit Leben zu erfüllen. Sie freue sich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen, insbesondere auf den Dialog mit den Expertinnen und Experten im Rahmen des Anhörungsverfahrens.