
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Landespolizeibeauftragten in Hessen vorgelegt. Ziel ist es, beim Hessischen Landtag eine unabhängige Stelle zu schaffen, an die sich Polizeibeamte und Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen und Beschwerden wenden können. Die zurückliegenden Monate haben deutlich gemacht, dass es auch in Hessen erforderlich ist, ein umfassendes Beschwerdemanagement für die Polizei einzurichten. Dabei geht es nicht darum, jeden einzelnen Polizeibeamten bereits bei der Ausübung seines Dienstes unter Generalverdacht zu stellen. Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass die hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihren Dienst gewissenhaft und in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz versehen, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser.
Dennoch zeigen leider Einzelfälle, wie der unrechtmäßig Freiheitsentzugs gegenüber den Aktivisten Bergstädt und Lecomte in Mittelhessen oder die Gewaltvorwürfe gegenüber der Polizei in Frankfurt und Wiesbaden Ende des vergangenen Jahres, dass es auch im Rahmen polizeilichen Handelns unter Umständen zu Fehlentscheidungen und Fehlverhalten kommen kann, so der Grünen-Innenpolitiker Jürgen Frömmrich. Hier knüpfe der Gesetzentwurf an. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, unabhängig von den klassischen Mitteln eines Rechtsstaates, eine zusätzliche unabhängige Institution zu schaffen, an die sich Bürgerinnen und Bürger in einem Konfliktfall wenden können und die durch Aufklärung, Hilfe und Mediation im direkten Kontakt zwischen Bürger und Polizei dazu beiträgt, das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats und vor allem auch in die Polizei wieder herzustellen.
Die genannten Beispiele und andere Vorfälle könnten die Politik nicht unberührt lassen, betonten die beiden Politiker unisono. Deshalb könne sich die Landesregierung auch nicht auf den Standpunkt stellen, Hessen brauche eine solche Einrichtung nicht. Wer so argumentiert hat nicht erkannt, dass insbesondere die Polizei bei ihrer Arbeit immer wieder auf die Mithilfe und Unterstützung der Bevölkerungen angewiesen ist, so Faeser.
Deshalb soll der nun vorgelegte Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Beschwerdestelle die Chance eröffnen, das aufgrund von konkreten Einzelfällen beeinträchtigte Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Polizei wieder herzustellen und damit den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu bewahren, sagte Frömmrich.
Die Aufgabe dieses Landespolizeibeauftragten umfasst im Wesentlichen zwei elementare Bereiche. Zum einen die Funktion eines Ombudsmanns für Angehörige der Polizei, die sich wegen Problemen im innerdienstlichen Bereich und mit der Polizeiführung an ihn wenden, und zum anderen die Aufgabe als Beschwerdestelle für die Bevölkerung wegen polizeilichem Fehlverhalten.