
Die heutige Anhörung des Innenausschusses hat in besonderer Weise gezeigt, dass die von den Regierungsfraktionen vorgelegten Regelungen zur Dienstrechtsmodernisierung neben zahlreicher Mängel insbesondere drei erhebliche Fehler enthalten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.
Massive Kritik wurde an dem Festhalten an der 42-Stunden-Woche sowie an der Ausgestaltung der Besoldung geübt. Mit den vorgelegten Bestimmungen werde Hessen Schlusslicht der Bundesländer bleiben und die hessischen Beamtinnen und Beamten würden im Verhältnis zu den übrigen Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder weiterhin schlechter gestellt. Besonders kritikwürdig sei auch die Absicht von CDU und FDP, künftig den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren, zu erschweren.
Angesichts dieser deutlichen Anhörungsergebnisse gehe Rudolph davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch erheblich verändert werden müsse, bevor der Landtag die Vereinbarungen des Dienstrechts beschließen kann.