
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes und der von RWE angekündigten Schadenersatzklage erwartet die SPD-Landtagsfraktion, dass die Landesregierung im Umweltausschuss dieser Woche dringende Fragen beantwortet. Wir haben daher einen Dringlichen Berichtsantrag in den Geschäftsgang eingebracht und erwarten umfassende Auskunft von der Landesregierung. Für die Debatte im Umweltausschuss an diesem Donnerstag werden wir die Herstellung der Öffentlichkeit beantragen, sagte der atompolitische Sprecher Norbert Schmitt der SPD-Landtagsfraktion am Montag in Wiesbaden.
Es ist mehr als angebracht, dem Parlament und der Öffentlichkeit mitzuteilen, weshalb als Rechtsvertreter des Landes ein Anwalt bestimmt wurde, der auf seiner Homepage nachlesbar der Meinung ist, dass im vorliegenden Fall eine Schadenersatzpflicht bestehe und der bereits das ehemalige Moratorium für verfassungsrechtlich bedenklich, den Atomausstieg selbst für verfassungswidrig hielt, so Schmitt.
Die SPD werde auch die angebliche Anweisung des Bundesumweltministers hinterfragen. Weshalb wurde auf eine Anhörung von RWE verzichtet? War dies eine Weisung aus Berlin? Die Position der Landesregierung zum Moratorium ist immer diffus geblieben. Auch hier wollen wir Aufklärung, beispielsweise in der Frage, ob die Hessische Landesregierung zugestimmt hatte oder nicht, so der SPD-Abgeordnete. Schließlich habe sich Ministerpräsident Bouffier zusammen mit der Bundeskanzlerin und den weiteren betroffenen Landeschefs zur Verkündung des Moratoriums damals vor die Presse begeben. Die mögliche Schadenersatzforderung spielt in unserem Berichtsantrag insoweit eine Rolle als dass wir wissen wollen, ob Hessen dem Bund den Streit verkünden werde, also ihn für schadensersatzpflichtig hält, so Schmitt.