Gerhard Merz (SPD): Es ist und bleibt ein schlechter Gesetzentwurf – Die Desinformierer sind Schwarz-Gelb und die Landesregierung

Den vorliegenden Gesetzentwurf zum Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz am Donnerstag in Wiesbaden mit den Worten kommentiert: „Dieser Gesetzentwurf ist und bleibt ein schlechter Gesetzentwurf. Er darf nicht Gesetz werden, weil durch ein solches Gesetz die Qualität der frühkindlichen Bildung massiv beeinträchtigt werden würde. Das Beste wäre, CDU und FDP würden den Entwurf zurückziehen.“ Merz warf der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen eine Desinformationskampagne vor. „CDU und FDP versuchen verzweifelt aber vergeblich, aus der Defensive herauszukommen und greifen deshalb nach jedem argumentativen Strohhalm“, sagte der SPD-Politiker.

Merz fasste die Kritik in sechs Punkten zusammen:

CDU und FDP behaupten: Die Gruppengrößen bleiben wie bisher. Wahr ist: Die Landesförderung richtet sich nach KiföG nach der Zahl der besetzten Plätze. Wer mehr besetzte Plätze hat, bekommt also mehr Geld. Ein klarer Anreiz für vollere Gruppen. Wer aus pädagogischen Gründen kleinere Gruppen will oder überhaupt nicht genug Kinder hat, um die Gruppen zu füllen, wird zukünftig noch mehr drauflegen müssen.

CDU und FDP behaupten: Das KiföG regelt keine Öffnungszeiten. Wahr ist: Nach KiföG richtet sich die Höhe der Zuschüsse auch nach den Betreuungszeiten, und zwar in drei Staffeln: bis zu 25 Stunden, von 25 Stunden bis 35 Stunden, über 35 Stunden. Wer sich immer am unteren Ende orientiert, macht den besten Schnitt. Wer lange Öffnungszeiten anbietet, wer viele Ganztagsplätze hat, legt drauf. Damit wird es Eltern schwerer gemacht, Beruf und Familie zu vereinbaren.

CDU und FDP behaupten: Kinder bekommen weiterhin qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher. Wahr ist: Das KiföG ermöglicht es, bis zu 20 Prozent fachfremdes Personal als Fachkräfte einzusetzen. Niemand hat etwas dagegen, wenn neben ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern weitere Personen in der Kita mitarbeiten, auch ehrenamtliches Engagement ist erwünscht. Aber: sie dürfen nicht als Fachkräfte angerechnet werden, denn das sind sie nicht!

CDU und FDP behaupten: Die Integration von Kindern mit Behinderung ist weiterhin möglich. Wahr ist: Das KiföG macht keine Vorgaben zur dringend notwendigen Reduzierung der Gruppengröße bei Aufnahme von Kindern mit Behinderungen. Das ist kein Beitrag zur Inklusion – im Gegenteil: hierzu sind kleinere Gruppen einfach unabdingbar.

CDU und FDP behaupten: Das Land zahlt so viel Geld für frühkindliche Bildung wie noch nie. Wahr ist: Von den im Haushalt stehenden 425 Millionen Euro pro Jahr für 2014 bis 2018 stammen über 220 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich (das ist Geld der Kommunen) und rund 48 Millionen Euro aus Bundesprogrammen. Zur Zahlung von weiteren rund112 Millionen Euro musste das Land erst durch ein Urteils des Staatsgerichtshofs gezwungen werden, weil die Personalstandards durch das Land angehoben worden waren, ohne dass es dafür auch geradestehen wollte. Nach Abfinanzierung der fälligen Rückzahlungen wegen MVO sinkt der Landeszuschuss demnach auf 38,9 Millionen Euro.

CDU und FDP behaupten: Träger von Kindertageseinrichtungen bekommen „Planungssicherheit“. Wahr ist: Der Landeszuschuss richtet sich nach dem besetzten Platz. Es wird damit für die Träger teuer, Plätze für in Kürze aufzunehmende Kinder freizuhalten. Sinkende Nachfrage muss mit einkalkuliert werden, Personal wird deshalb mehr befristet beschäftigt werden. Das führt zu Just-in-time-Pädagogik und nicht zu Planungssicherheit.