Dr. Judith Pauly-Bender (SPD): Guter Tierschutz braucht Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände

Bei der heutigen Debatte zum Tierschutzklagerecht hat die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender Änderungen angemahnt. „Die SPD-Fraktion will das Staatsziel Tierschutz durch die Verbandsklage für anerkannte Tierschutzverbände komplettieren. Ohne Verbandsklage können Normen im Tierschutz nicht ausreichend durchgesetzt werden“, sagte Dr. Pauly-Bender am Mittwoch in Wiesbaden.

Ob das Bundestierschutzgesetz im Interesse der Tiere zum Tragen komme, entscheide sich im Prozess des Verwaltungshandelns und im Gerichtsweg leider sehr einseitig. „Tierhalter oder Tiernutzer können heute zwar in ihrem eigenen Interesse klagen. Klagen im Sinne der Tiere sind jedoch nicht möglich“, so die SPD-Politikerin. Für die SPD sei keinerlei Begründung ersichtlich, mit der diese Ausnahme von allgemeinen Rechtsstaatsprinzipien gerechtfertigt werden könnte. Wenn die im Grundgesetz normierte Staatszielbestimmung Tierschutz nicht bloß auf dem Papier existieren soll, müssten anerkannte Verbände treuhänderisch zugunsten der Tiere vortragen dürften, da Tiere nicht sprechen könnten.

„Wider besseres Wissen begründen CDU und FDP ihre Ablehnung mit einer drohenden Klagewelle. Eine Klagewelle produziert das Gesetz aber gerade nicht. Die Verbandsklage entfaltet ihren größten Nutzen vorbeugend. Statt Tierhalter und -nutzer in die Konfrontation zu treiben, bietet sie die Chance, Verwaltungsentscheidungen transparent zu machen und im Prozess der Entscheidungsfindung für einen Ausgleich der Interessen zu arbeiten“, sagte Dr. Pauly-Bender.