
Die SPD-Fraktion bewertet die Klage der Landesregierung gegen die aktuelle Systematik des Länderfinanzausgleichs auch nach der heutigen Diskussion im Haushaltsausschuss des Landtages als Wahlkampfmanöver. Hessens Klageankündigung beruht auf keinem schlüssigen Konzept und lässt dazu Risiko eines für Hessen nachteiligen Prozessausgangs völlig außer Acht.
Schmitt betonte, dass der Finanzminister bis heute keine ausreichend fachliche Begründung für sein Vorgehen bieten konnte. Eine nachvollziehbare, schlüssige Begründung ist für uns nicht erkennbar, denn die Höhe der Ausgleichszahlungen ist seit Jahren in etwa konstant, für Hessen absolut und in Relation zu den Steuereinnahmen und seiner Finanzkraft sogar rückläufig. Im vergangenen Jahr zahlte Hessen die geringste Summe in den Ausgleichstopf seit 1996.
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht könne sogar zu einem finanziellen Bumerang werden kann, weil die reale Gefahr bestehe, dass die Finanzkraft der Kommunen, die derzeit mit 64 Prozent in die Berechnung einfließe, künftig zu 100 Prozent einbezogen werden könne, sagte Schmitt. Im Beispielsjahr 2011 hätte dies eine Mehrbelastung für Hessen von 467 Mio. Euro bedeutet.
Hessens Probleme sind nicht am Finanzausgleich per se festzumachen, sondern an seiner rückläufigen Finanzkraft. Im Jahre 2000 belief sich Hessens Finanzkraft auf 125,3 Prozent der Ausgleichsmesszahl, 2012 wird dieser Parameter nach BMF-Schätzung nur noch den Wert von 111,1 Prozent betragen.