
Als menschlich inakzeptable und auch rechtlich mehr als fragwürdige Praxis hat der flüchtlingspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Ernst-Ewald Roth den Bericht der Frankfurter Rundschau über Taschengeld-Kürzungen für Asylbewerber in der Erstaufnahmestelle Gießen und der Außenstelle am Frankfurter Flughafen bezeichnet. Die Erklärungen des Ministeriums zu diesen Kürzungen sind dreist. Dass das Sozialministerium zunächst darauf hinweist, dass die Leistungen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gekürzt, sondern erhöht wurden, ist fadenscheinig. Der zuständige Minister muss erklären, wieso er eigenständig Abzüge am Taschengeld vornimmt. Es stellt sich nicht nur die Frage der Regelungskompetenz. Wir wollen auch wissen, warum das Ministerium überhaupt diesen nach bisherigen Kenntnisstand bundesweit einmaligen Weg gewählt hat, sagte Roth am Mittwoch in Wiesbaden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Juli letzten Jahres eindeutig die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Sätze für Asylbewerber festgestellt. Es hat diese Sätze auch für den Übergang als nicht mehr tragbar angesehen und daher bisher zur Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage eine Übergangsregelung formuliert. Nun diese Übergangsregelung, die wohlgemerkt Folge des Urteils und damit Folge verfassungswidriger Auszahlungen an Asylbewerber ist, zu unterlaufen und die Auszahlungen für die Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung trotzdem zu reduzieren, ist absolut widersinnig und noch dazu rechtlich fragwürdig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint noch nicht Warnung genug gewesen zu sein, so der SPD-Politiker.
Es musste zu Erhöhungen kommen, gerade weil die Leistungen zuvor weit unter dem Existenzminimum lagen. Umso verwerflicher ist es, wenn durch die Hintertür erneut dort gekürzt wird, wo es nicht gleich auffällt, sagte der Abgeordnete. Roth kündigte an, dass die SPD-Fraktion zu diesem Sachverhalt weitere Nachfragen stellen werde.