Nancy Faeser (SPD): Datenschutzaufsicht in Hessen ist auf einem gutem Weg

Anlässlich des 40. Datenschutzberichtes des Hessischen Datenschutzbeauftragten hat die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser Prof. Dr. Ronellenfitsch und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit gedankt. „Es ist in den vergangenen eineinhalb Jahren viel Arbeit gewesen, die Aufsicht für den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich des Datenschutzes zusammenzuführen. Erstmals konnte heute ein gemeinsamer Bericht für beide Bereiche im Parlament erörtert werden“, sagte Faeser am Mittwoch in Wiesbaden.

Allerdings kritisierte Faeser die Landesregierung für ihre fehlende Information über den privaten Bereich des Datenschutzes, der zu Beginn des Berichtszeitraums ja noch vom Regierungspräsidium beaufsichtigt wurde. Die SPD-Abgeordnete bedauerte, dass die Einwände des Hessischen Datenschutzbeauftragten beim Weiterbildungsgesetz nicht berücksichtigt wurden. Der Datenschutzbeauftragte habe in der Anhörung empfohlen, das Wort Datenschutz mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. „Datenschutz ist eine wichtige Bildungsaufgabe, deshalb hätte es in das Gesetz gehört“, so Faeser.

Im Bereich Recht auf Akteneinsicht sei Hessen leider immer noch Schlusslicht. Außerdem gäbe es Behörden, die selbst die wenigen bestehenden Einsichtsrechte nicht beachteten. „Bei der Gewährung von Akteneinsichtsrechten der Bürgerinnen und Bürger muss die Landesregierung aufmerksamer werden und dieses wichtige Recht gewähren. Ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es die SPD bereits gefordert hat, wäre dabei sehr zielführend“, sagte die SPD-Politikerin. Abschließend wies Faeser darauf hin, dass für die Bedingungen der Speicherung sensibler DNA-Analyse-Daten möglichst bald ein tragfähiges Konzept von den Polizeipräsidien vorgelegt und umgesetzt werden müsse.