
In der heutigen Debatte zum Glücksspielgesetz hat der Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph betont, dass die SPD-Fraktion mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die aus den Lotto-Mittel unterstützten ehrenamtlichen Organisationen unabhängig von den Einnahmen des Glückspielmarktes durch eine Mindestförderung in ihrer Arbeit absichern will. Die sogenannten Destinatäre, der Landessportbund Hessen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Hessische Jugendring, die Träger der außerschulischen Jugendbildung und der Ring politischer Jugend, benötigen die Zuwendungen und Zuschüsse aus der Lotterie- und Sportwettensteuer zur Finanzierung ihrer Arbeit. Diese Einnahmen sind in den letzten Jahren stetig zurückgegangen und unterlagen starken Schwankungen. Eine Planungssicherheit für die Träger war somit nicht mehr gegeben, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.
Zwar werde in Sonntagsreden die hervorragende Arbeit der vielen Ehrenamtlichen, die sich im Bereich des Sports, der Sozialträger und der Jugendverbände tätig sind, gelobt. Diese Organisationen bräuchten jedoch auch Planungssicherheit und müssten wissen, welche Gelder ihnen für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stünden.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf will die SPD-Fraktion sicherstellen, dass diese Träger eine finanzielle Absicherung mit einer Mindestsumme, unabhängig von den Einnahmen, erhalten. Basierend auf den Ergebnissen des Jahres 2011 möchte die SPD-Fraktion einen Boden auch nach unten einziehen. Aus vielen Gesprächen mit den betroffenen Organisationen wissen wir, wie notwendig eine solche Regelung ist. Die SPD-Fraktion appelliert deswegen auch an die anderen Landtagsfraktionen den Gesetzentwurf zu unterstützen und damit auch insbesondere die Arbeit der vielen Tausend ehrenamtlich Tätigen zu würdigen, so Rudolph.