
Es ist immer wieder bedauerlich, wenn Polizeibeamte sich in rechtswidriger Weise verhalten, aber zum Glück sind dies in der Regel meist nur Einzelfälle, den dann allerdings mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachgegangen werden muss, kommentierte heute die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser die aktuelle Berichterstattung der Frankfurter Rundschau über die Schadenersatzzahlung des Landes Hessen an die Umweltaktivistin Cécile Lecomte.
Dabei belege der Fall Lécomte in besonderer Weise, dass man die Aufarbeitung polizeilicher Fehler nicht nur der Justiz überlassen könne und wie notwendig es sei, dass es auch in Hessen eine unabhängige Beschwerdestelle gebe, an die sich Bürger wegen polizeilichen Fehlverhaltens wenden könnten.
Es muss auch in Hessen möglich sein, dass sich Betroffene an eine Institution wenden können, um das Fehlverhalten einzelner Polizeibediensteter aufzuarbeiten, so Faeser.
Dabei gehe es nicht immer nur darum, das Vorgehen der Polizei unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten und zu ahnden oder etwaige Schadenersatzansprüche zu sichern und durchzusetzen, sondern in erster Linie Rechtsfrieden herzustellen und wieder Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu schaffen.
In der Justiz habe man die Bedeutung und Notwendigkeit von Konfliktbereinigungsmodellen im Wege der Mediation oder des Täter-Opfer-Ausgleichs bereits erkannt. Deswegen sei es nach Ansicht der Innenpolitikerin unverständlich, warum in den Fällen, in den das Vertrauen in die Polizei durch das Fehlverhalten Einzelner erschüttert worden sei, nicht auch die Hilfe einer unabhängigen Ombudsstelle genutzt werde.
Faeser kündigte daher an, dass die SPD noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der diese Problematik aufgreift, um eine Hilfestellung für Bürger und Polizei gleichermaßen zu schaffen.