

Wir fordern die Landesregierung auf, uns umgehend mitzuteilen, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKGM, die von ihrem Rückkehrrecht in den Landesdienst Gebrauch gemacht haben, eingesetzt werden und welche Aufgaben sie übernehmen werden, sagten heute Dr. Thomas Spies, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und Gerhard Merz, SPD-Landtagsabgeordneter der Stadt Gießen. Die Frist zur Rückkehr in den Landesdienst ist Ende des Jahres 2012 abgelaufen.
Spies betonte die besondere Verantwortung, die das Land Hessen für diese Mitarbeiter habe und erinnerte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass erst die Rückkehrmöglichkeit eröffnet habe. Die Mitarbeiter des UKGM, die jetzt zurückkehren möchten, sind durch ein Landesgesetz rechts- und verfassungswidrig in diese Situation gebracht worden.
Mit der Rückkehr in den Landesdienst nehmen die Beschäftigten ein Grundrecht in Anspruch, sagte Merz. Die Privatisierung, die von der Landesregierung Koch/ Bouffier durchgeführt wurde, sei und bleibe falsch.