Heike Hofmann (SPD): Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sicherungsunterbringung muss nachgebessert werden!

Anlässlich der mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Sicherungsunterbringung sieht sich die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann in ihrer Kritik am Gesetzentwurf bestätigt. „Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass das Gesetz an einigen Punkten dringend inhaltlich nachgebessert werden muss“, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden. So sei beispielsweise die durch den Gesetzentwurf angedachte Abschaffung der Arbeitspflicht für Sicherungsverwahrte nicht sachdienlich.

Mit dem Gesetz müsse nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai letzten Jahres die Sicherungsunterbringung, das heißt die Unterbringung für gefährlichste Straftäter neu geregelt werden.

„Das Bundesverfassungsgericht sieht die Arbeit als geeignete Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahme an. Auf eine Arbeitspflicht mit dem Hinweis auf die notwendige Einhaltung des Abstandsgebots zu verzichten, geht daher unserer Auffassung nach fehl. Keine Lösung bietet der Gesetzentwurf auch in der Frage des Umgangs mit nicht therapierbaren Sicherungsverwahrten“, so die SPD-Abgeordnete.

„Es gibt unstreitig Verwahrte, bei denen therapeutische Maßnahmen schlichtweg erfolglos bleiben. Es macht sicherlich keinen Sinn Betroffene mit nicht endenden Behandlungen und Maßnahmen zu konfrontieren. Aber wie geht man mit dieser Personengruppe um? Auf diese wichtige Frage findet der Gesetzentwurf keine Antwort. Auch an anderer Stelle hat die Anhörung den Blick auf mögliche und zum Teil auch notwendige Verbesserungen des Gesetzentwurfes gelenkt. Diese gilt es zu prüfen und gegebenenfalls aufzugreifen“, sagte die justizpolitische Sprecherin.

Die SPD-Fraktion behalte sich daher vor, einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einzubringen.