Heike Hofmann (SPD): Ausstehende Forderungen sollen weiterhin durch Gerichtsvollzieher eingetrieben werden

Die zweite Lesung des Justizkostengesetzes im Hessischen Landtag hat die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann zum Anlass genommen, der Landesregierung ein schlechtes Zeugnis über ein „stümperhaftes Gesetz“ auszustellen. „Zu dem von der Landesregierung vorgelegtem Gesetzentwurf hat der Rechts-und Integrationsausschuss eine mündliche und schriftliche Anhörung durchgeführt. Das Ergebnis war für die Landesregierung vernichtend! Anstatt jedoch auf den Rat von Experten zu hören, versucht sie das Gesetzt trotz massiver Bedenken durchzupeitschen“, sagte Hofmann am Donnerstag in Wiesbaden.

Nach dem Entwurf sollten niedergeschlagene Forderungen auf ein privates Inkassomanagement übertragen werden. Das Nachbarland Baden-Württemberg habe bereits hinreichende Erfahrungen mit dem Forderungsmanagement sammeln können und für sich nach einer Evaluierung gegen eine Weiterführung entschieden. In Zukunft werde die sogenannte Landesoberkasse mit dieser Aufgabe wieder betraut werden um die Langzeitüberwachung dieser Forderungen besser überwachen und ausdehnen.

„Wir haben ein gutes Gerichtsvollzieherwesen in Hessen, das Willens und in der Lage ist, noch besser als in der Vergangenheit niedergeschlagene Forderungen für den Staat einzutreiben. Das sollten wir nutzen und aus den Erfahrungen unseres Nachbarlandes lernen, indem wir unsere Zwangsvollstreckung so ausrichten, dass es keiner Hilfestellung privater Dritter bedarf“, so die SPD-Politikerin. Problematisch sei zudem die Tatsacher, dass an private Dienstleister höchstpersönliche Schuldnerdaten weitergegeben werden sollen. Bezüglich des Datenschutzes sei der Gesetzentwurf unzureichend. Das Inkassounternehmen solle beim Eintreiben von Forderungen auf Schuldner keinen unlauteren Druck ausüben, nächtliche Telefonanrufe müssten tabu bleiben und die Aufdringlichkeit von Außendienstmitarbeitern sollten zwingend enge Grenzen gesetzt sein. „Wir appellieren an die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen“, so die justizpolitische Sprecherin.