
Zum heutigen Bericht der Frankfurter Rundschau, wonach die Staatsanwaltschaft Wiesbaden prüft, nach seiner zivilrechtlichen Verurteilung zu einer Schadensersatzzahlung von 2,5 Millionen Euro wegen leichtfertiger Geldwäsche, nun doch gegen den ehemaligen hessischen Europaministers Volker Hoff zu ermitteln, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph als eigenartige Wendung im Fall der zwielichtigen Machenschaften Hoffs gewertet. Deshalb habe die SPD-Landtagsfraktion bereits einen Berichtsantrag (Ds 18/6505) eingebracht. Wir verlangen umfassende Aufklärung über den Vorgang. Es ist schon merkwürdig, dass es offenbar erst einer zivilrechtlichen Verurteilung bedarf, bis die Staatsanwaltschaft in dieser Sache aktiv wird, sagte Rudolph. Deshalb frage die SPD nun genau nach, seit wann etwa dem Justizministerium, aber auch der Wiesbadener Staatsanwaltschaft Informationen über das zivilrechtliche Verfahren bekannt waren.
Darüber hinaus kritisierte Rudolph, dass Hoff nun versuche, durch einen Wohnsitz im französischen Ausland den harten deutschen Bedingungen einer Privatinsolvenz zu entgehen. Hoff ist und bleibt eine zwielichtige Persönlichkeit, wie man sie nur in einem CDU-Kabinett findet. Bereits das Zivilgericht, dass ihn zur Zahlung dieser Strafe verurteilt hat, hat ihm seine angebliche Ahnungslosigkeit von den schmutzigen Machenschaften seiner eigenen Firma nicht mehr durchgehen lassen, sagte Rudolph.
Rudolph erinnerte daran, dass Volker Hoff zu den Begründern der sogenannten CDU-Tankstelle einem Klüngelkreis innerhalb der hessischen CDU gehört habe und damit ein enger Vertrauter des heutigen Ministerpräsidenten sei.