
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, hat die Ergebnisse der heutigen Anhörung zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Hessischen Landtag begrüßt. Eindeutiger kann eine Anhörung kaum ausfallen. Von allen Sachverständigen, die sich qualitativ mit einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle befasst haben, werden die von der SPD vorgelegten Gesetzesänderungen begrüßt, sagte Faeser am Donnerstag in Wiesbaden.
Die von der SPD bereits im Dezember letzten Jahres vorgelegten Regelungskomplexe stellten dabei nicht nur gesetzliche Standards dar, die bereits im Bund und im Wesentlichen auch in anderen Bundesländern seit Jahren existierten, sondern seien auch in Hessen dringend geboten. Dabei handle es sich etwa um die Ausweitung des Akteneinsichtsrechts, die Zutrittsrechte, die Befragungsrecht gegenüber Verfassungsschutzmitarbeiter, die Einbindung des Datenschutzbeauftragten und von Sachverständigen, die öffentlichen Darstellungsmöglichkeiten und die Einbindung von Mitarbeitern.
Außerdem habe insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz sehr deutlich dargelegt, dass die von der SPD beabsichtigten Schritte zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle die Geheimschutzinteressen nicht beeinträchtigen. Demgegenüber stießen die von der SPD abweichenden Vorschläge der Regierungsfraktionen, mit denen die Rechte der Abgeordneten eingeschränkt werden sollen, auf Unverständnis und Widerspruch. So lehnt insbesondere der Hessische Datenschutzbeauftragte die von CDU und FDP geplanten Restriktionen im Umgang mit handschriftlichen Notizen der Parlamentarier ab. Als Fazit der Anhörung bleibt, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Zustimmung zu den von der SPD vorgelegten Regelungen zu erwarten ist. Das wäre nicht nur ein dringend notwendiges Signal für die Öffentlichkeit, sondern auch eine gute Basis für die anstehende Diskussion über die bevorstehende Reform des Verfassungsschutzes, sagte die Innenexpertin.