
Nach einem Gespräch mit Frauenbeauftragten über das hessische Gleichberechtigungsgesetz hat die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Lisa Gnadl erheblichen Nachbesserungsbedarf festgestellt.
Die Bilanz unseres Fachgesprächs zeigt, dass das Gleichberechtigungsgesetz in seiner jetzigen Fassung den Anforderungen nicht gerecht wird. Die Praktikerinnen beklagen, dass die Ziele des Gesetzes nicht erreicht werden, erklärte Gnadl. Zu viel hänge davon ab, ob eine engagierte Behördenleitung die Frauenförderung voranbringe oder eine Frauenbeauftragte unermüdlich und mit großer Durchsetzungskraft sich für die Sache der Frauen einsetze. Ob ein Gesetz sein Ziel erreicht, kann aber nicht von individuellen Bedingungen abhängen. Hier muss dringend nachgebessert werden, forderte Gnadl.
Gerade bei den Führungskräften herrsche immer noch viel Unkenntnis über ihre Verpflichtungen in Sachen Frauenförderung.
Viele sehen Frauenförderung als unverbindliche Nebenaufgabe an. Viele Frauenförderpläne enthalten unverbindliche Zielvorgaben. Generell bleibt vieles im Unverbindlichen, so als wäre Frauenförderung eben Nebensache, stellte Gnadl fest.
In Bezug auf die Ausstattung der Frauenbeauftragten seien enorme Unterschiede zu verzeichnen. Es gebe viele Frauenbeauftragte, die auf eine angemessene Büroausstattung zurückgreifen könnten, aber auch zum Teil groteske Gegenbeispiele. Gerade in kleineren Dienststellen wird den Frauenbeauftragten oft die notwendige Unterstützung verwehrt, manchmal werden sie sogar in ihrer Arbeit behindert, berichtete Gnadl. Zum Teil wüssten die betroffenen Frauen auch nicht um ihre Rechte. Eine Anlaufstelle, bei der sie entsprechende Informationen erhalten könnten, könnte hier Abhilfe schaffen.
Sowohl wir als auch die Frauenbeauftragten sehen außerdem den Bedarf, den Geltungsbereich des Gleichberechtigungsgesetzes zu erweitern. Viele kommunale Unternehmen sind mittlerweile privatisiert oder aus anderen Gründen nicht mehr im Geltungsbereich des Gleichberechtigungsgesetzes. Wir müssen Lösungen finden, wie wir die Frauenförderung in diesen Bereichen voranbringen, so Gnadl.
Ein weiterer Problembereich sei die Besetzung von Gremien. Ob es nun der Verwaltungsrat der Sparkasse oder die Prüfungskommission ist. Wir sind der Auffassung, dass es endlich an der Zeit ist, dass in allen Gremien Frauen entsprechend repräsentiert sind. Auch dieser Aufgabe muss das Gleichberechtigungsgesetz gerecht werden, erklärte Gnadl.
Gnadl kündigte an, dass ihre Fraktion eigene Vorschläge zur Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes vorlegen werde. Wir wollen die Frauenförderung voranbringen und daher das Gesetz so verbessern, dass es sein vorrangiges Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern verwirklichen, auch erreicht, stellte Gnadl fest.