
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Thomas Spies hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz als wichtigen Schritt bezeichnet, damit Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, auch bei uns eine menschenwürdige Aufnahme finden. Die bisherigen, viel zu geringen Leistungen haben Asylbewerbern in Deutschland kein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Es ist auch im Nachhinein nicht nachvollziehbar, dass die Höhe der Leistungen seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 nicht verändert wurde, so der Sozialpolitiker. Dies stand in klarem Widerspruch zu Paragraph 3 des Gesetzes, der eine Anpassung an die Preisentwicklung fordert. Es stand auch im Widerspruch zu Artikel 1des Grundgesetzes, aus dem die Forderung nach einer staatlichen Absicherung des Existenzminimums resultiert.
An einer Erhöhung der Leistungen habe kein Weg vorbeiführen können. Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Arbeitslosengeld II war zu erwarten gewesen, dass auch die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz als verfassungswidrig eingeordnet würden, so Dr. Spies. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat als Menschenrecht universale Geltung. Es gilt daher für alle Menschen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Die Menschenwürde könne eben auch nicht außer Kraft treten, um Flüchtlinge aus Deutschland abzuschrecken. Der Bundesgesetzgeber muss jetzt zügig eine angemessene Neuregelung schaffen, die auch die schweren Folgen von Traumatisierung und Verfolgung berücksichtigt, so der SPD-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die staatlichen Hilfen für Asylbewerber und Flüchtlinge erhöht werden müssen, sie sollen künftig auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen. Die derzeitigen Leistungen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.