In der aktuellen Debatte um den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Schröder, wonach Jugendliche unter 16 Jahre künftig nach 20 Uhr keine Veranstaltungen mehr mit Alkoholausschank besuchen können sollen, hat der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Thomas Spies daran erinnert, dass der Jugendschutz dazu dienen solle, Jugendliche zu schützen und nicht dazu, sie wegzusperren. Jugendliche sollen in Konzerte gehen und kulturelle Angebote nutzen können, auch wenn dort Alkohol ausgeschenkt wird. Es ist Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. An Jugendliche unter 16 Jahre darf kein Alkohol verkauft werden. Wer glaubt, das Problem ließe sich mit Wegsperren der Jugendlichen lösen, ist weltfremd und fehl am Platze als Jugendministerin, sagte Spies am Freitag in Wiesbaden.
Erfreut zeigte sich Spies, dass der hessische Sozialminister dem Vorschlag seiner Bundeskollegin widersprochen habe. Wir begrüßen außerdem, dass Herr Grüttner die Verkaufsverbotsproblematik erneut angesprochen hat. Es wäre sinnvoll, wenn sich die hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen doch noch einmal mit dem Gesetzentwurf der SPD, der ein generelles Alkohol-Verkaufsverbot im Einzelhandel und an Tankstellen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr fordert, befassen würden, so Spies. Seine Fraktion verspreche sich davon, dass gerade junge Menschen, die bereits alkoholisiert nach Nachschub suchen, vom sogenannten Komasaufen abgehalten würden. Uns erscheint es sinnvoller, den Alkohol wegzusperren und nicht die Jugendlichen, so Dr. Spies.