
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, hat die heutige Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Vorwürfen, das Wirtschaftsministerium würde Tricksereien beim Planklarstellungsverfahren betreiben, um den Klageweg gegen das Nachtflugverbot etwa für Fluggesellschaften wie die Lufthansa offenzuhalten, als Beleg dafür gewertet, dass die Wachsamkeit der SPD beim Thema durchaus begründet sei. Das sogenannte Planklarstellungsverfahren schafft kein Vertrauen in ein rechtssicheres Nachtflugverbot und bringt keine Ruhe in die Region, so der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden.
Warum durch eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger hier nicht einfach Rechtssicherheit geschaffen wurde, bleibt ein Rätsel und führt natürlich zu Spekulationen, so Rudolph. Nun stellten sich die Betroffenen in der Region zu Recht die Frage, ob der Wortbruch der Landesregierung in der Frage des Nachtflugverbots nun so seine Fortsetzung fände. Auch die Frage danach, warum neben der Fraport nicht auch den Kommunen und der Lufthansa die Planklarstellung zugestellt wurde, sei legitim. Kritiker werteten dies derzeit als Anhaltspunkt dafür, dass das Planklarstellungsverfahren noch nicht rechtsgültig sei und eine mögliche Klage dagegen deutlich länger möglich wäre. Der Standpunkt der Kritiker, dass durch die Klarstellung bezüglich des Nachtflugverbots nicht nur die Fraport, sondern auch die Airlines allen voran die Lufthansa betroffen sind, ist durchaus nachvollziehbar, sagte Rudolph. Auch dass Kommunen durch die Festlegung der Anzahl der Flüge in den Nachtrandstunden ohne weitere begleitende Auflagen von der Klarstellung betroffen seien, könnte angenommen werden.
Wir fordern weiterhin, die Veröffentlichung der Urteilsgründe aus dem Urteil zum ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss abzuwarten und dann durch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren wirklich Rechtssicherheit herzustellen, so Rudolph.