
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat der Landesregierung bei der Aufklärung der Ereignisse um den Kasseler NSU-Mord Salamitaktik vorgeworfen. Wie immer rücken Rheins Innenministerium und Ministerpräsident Bouffier Informationen nur scheibchenweise heraus, kommentierte der SPD-Politiker einen Bericht in der heutigen Frankfurter Rundschau, wonach Bouffiers damaliger Sperrvermerk nicht nur für einen aus dem rechtsextremen Lager stammenden Informanten des Verfassungsschützers Andreas T. gegolten habe, sondern gleich für fünf seiner V-Leute, darunter auch radikale Islamisten. Andreas T. hatte bei dem Kasseler NSU-Mord kurzzeitig unter Verdacht gestanden.
Auch bei Bedenken gegenüber den radikalislamistischen V-Leuten hätte Bouffier wenigstens die Vernehmung des rechtsextremen V-Mannes freigeben müssen. Für die Blockade der damaligen Ermittlungen trägt Bouffier die Verantwortung, sagte Rudolph.
Dringend aufklärungsbedürftig sei auch, warum Bouffier das Wohl des Landes gefährdet sah. Wenn die Aufklärung eines Mordes einen geringeren Stellenwert eingenommen hat, muss hier eine nicht unerhebliche Bedrohung vorgelegen haben. Das muss der heutige Ministerpräsident und damalige Innenminister ja gegeneinander abgewogen haben. Wir fragen uns allerdings, welche das gewesen sein könnte. Dies muss Bouffier offen legen, sagte Rudolph.