
Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat bei der heutigen Landtagsdebatte zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen in der frühen BRD und der ehemaligen DDR als dunkelstes Kapiteln deutscher Geschichte, das bisher kaum erforscht und thematisiert wurde bezeichnet. Die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile sowie die daraus resultierende Entschädigung sei ernsthaft von der Bundesregierung zu prüfen.
Hofmann bekräftigte, dass diese Menschen Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen, insbesondere Begleitung im Falle von Traumatisierung brauchten. Das Anliegen der Rehabilitation wird auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterstützt, der seit 1981 in zahlreichen Urteilen deutlich gemacht hat, dass das Unterstrafe Stellen von homosexuellen Handlungen menschenverachtend ist, sagte die SPD-Politikerin.
Bis 1994 seien in Deutschland homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt gewesen. Dies habe bis zur Straffrechtsreform 1969 sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich bloßer erotisch interpretierbarer Annäherungen unter Männern strafbar gemacht. Besonders beschämend sei dabei, dass in der BRD der § 175 StGB, der diese Handlungen strafrechtlich sanktionierte, aus der NS-Zeit stammte und aufrechterhalten wurde. Aufgrund dieser Rechtslage wurden bis 1969 in der BRD 50.000 Betroffene verurteilt. Für das ehemalige Gebiet der DDR sind Fallzahlen schwer zu ermitteln, so Hofmann.
Zu bedenken sei auch, dass zu der strafrechtlichen Verfolgung für viele Betroffene die gesellschaftliche Ausgrenzung kam, so dass viele ihren Beruf aufgeben mussten und ins soziale Abseits gedrängt worden seien. Über die Verurteilung hinaus, waren weitere Verfahren anhängig; tief wurde in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingegriffen. Es bedarf einer gesellschaftlichen Rehabilitation der Betroffenen!, so Hofmann.