
Die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Entscheidung für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in Schwalmstadt in ihren Grundsätzen begrüßt und als für Hessen alternativlos bezeichnet. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich auf Grund der fachlichen Qualifikation und der Befürwortung vor Ort bereits vor Monaten für Schwalmstadt als Standort ausgesprochen. Es ist erfreulich, dass der Justizminister dieser Position nun gefolgt ist, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Wiesbaden.
Wir sind froh, dass die außerdem diskutierte Möglichkeit einer Unterbringung der Sicherungsverwahrten in Weiterstadt nun endgültig vom Tisch ist. In Weiterstadt fehlt die Erfahrung im Umgang mit den Sicherungsverwahrten, die JVA wäre fachlich und auch konzeptionell überfordert. Das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Trennungsverbot, das heißt die strikte Trennung von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen, wäre außerdem in Weiterstadt unmöglich einhaltbar gewesen. Dies wurde uns auch bei Gesprächen vor Ort bestätigt, so Hofmann
Die Stadt Schwalmstadt, die Bediensteten dort, sowie die Bevölkerung haben demgegenüber mehrfach bekräftig, dass sie die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in Schwalmstadt ausdrücklich begrüßen und befürworten. Das war in Weiterstadt nicht der Fall, so Hofmann. Mit der nun geplanten gemeinschaftlichen Lösung Hessens und Thüringens werde außerdem der Anfang März bekannt gewordenen Kostenfehlplanung des Justizministeriums entgegengewirkt, so Hofmann.
Der Staatssekretär hat dem zuständigen Ausschuss damals Bericht darüber erstattet, dass der zu diesem Zeitpunkt noch geplante Neubau 25 Millionen statt wie anfänglich kalkuliert 14 Millionen kosten würde. Allein dies hatte zur Folge, dass die JVA Schwalmstadt, die bereits in die Interimsphase eingetreten war, als Standort für die Sicherungsverwahrung wieder zur Diskussion stand, erinnerte Hofmann. Die notwendigen Umbauten in der JVA Schwalmstadt müssten nun innerhalb der zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Die Landesregierung muss die Unterbringung aller hessischen Sicherungsverwahrten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Mai 2013 gewährleisten können. Nach dem ganzen Hin und Her muss die Landesregierung nun in die Puschen kommen, so Hofmann.