Gerhard Merz (SPD): Staatsgerichtshof vereitelt Wortbruch der Landesregierung

„Das ist ein guter Tag für die Kommunen, für die Träger von Kitas und damit auch für Eltern und Kinder.“ Mit diesen Worten kommentierte der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz das heutige Urteil des Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Mindestverordnung für den Betrieb von Kindertagesstätten. „Der Versuch der Landesregierung, sich unter Bruch eines damals von Minister Banzer gegebenen Wortes aus der Konnexität, d.h. aus der Verpflichtung zur Erstattung der durch die verbesserten Personalstandards erhöhten Kosten, heraus zu mogeln, ist gescheitert, auch wenn die Mindestverordnung nicht als verfassungswidrig gewertet worden ist. Die Kommunen können jetzt dem Grunde nach mit einer Kostenerstattung rechnen. Wie genau eine rechtlich einwandfreie Regelung dazu aussehen muss, wird nun zu diskutieren sein“, erklärte Merz.
Es sei und bleibe bedauerlich, dass das Land erst durch höchstrichterlichen Beschluss habe davon abgehalten werden können, den Verfassungsgrundsatz der Konnexität zu verletzen. „Die Landesregierung wird nun Auskunft geben müssen, wie sie mit den Konsequenzen aus diesem Urteil umzugehen gedenkt. Nach den bisherigen Erfahrungen wird man auch weiterhin wachsam bleiben müssen“, so Merz abschließend.