Torsten Warnecke (SPD): Es geht nicht nur um Geld, sondern um Gerechtigkeit

Der SPD-Landtagsabgeordnete Torsten Warnecke hat in der heutigen Plenardebatte die Kritik der SPD-Fraktion am geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz bekräftigt. Warnecke forderte die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für grundlegende Veränderungen in den wesentlichen Bereichen des Abkommens einzusetzen.

„Veränderungen sind möglich. Das bestätigt auch das unzureichende Verhandlungsergebnis. Denn wenn es nach Finanzminister Dr. Schäfer und Ministerpräsident Bouffier gegangen wäre, die bereits den ersten Entwurf des Abkommens für zustimmungsfähig gehalten haben, hätte es die in den bisherigen Nachverhandlungen erzielten Verbesserungen bei den nominalen Steuersätzen nie geben dürfen,“ erinnerte Warnecke an die frühzeitige Festlegung der hessischen Landesregierung zugunsten des ersten paraphierten Abkommens.

Trotzdem sei auch das vorliegende Steuerabkommen bei Weitem noch nicht zustimmungsfähig. „Steuersünder dürfen nicht geschont werden. Auf das hinterzogene Geld muss der angemessene in der Bundesrepublik geltende Steuersatz gezahlt werden. Und die zwingende Haftstrafe ab einer Million Euro Hinterziehungssumme, die der BGH in diesem Jahr erneut bestätigt hat, muss auch erfolgen. Die aktuell vorgesehene pauschale Nachversteuerung von 21 bis 41 Prozent ist deutlich zu niedrig“, sagte Warnecke. Zudem müsse die Identität der Steuerhinterzieher aufgehoben werden und auch die Begrenzung der Zahl der Auskunftsersuchenden auf maximal 1.300 in zwei Jahren sei nicht hinnehmbar.

Für die SPD-Fraktion gehe es bei diesem Thema eben nicht nur um die Frage des Geldes, sondern auch um die Frage der Gerechtigkeit. „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und ein grob unsolidarischer Akt gegen das Gemeinwohl.“ Schwarzgeldsünder hatten in den vergangenen Jahren etwa durch das Strafbefreiungserklärungsgesetz von 2003 mehrfach die Gelegenheit, ihre Finanzen zu regeln. „Diejenigen, die diese Angebote dennoch nicht genutzt haben, dürfen durch ein solches Steuerabkommen jetzt nicht auch noch steuerlich bessergestellt werden und obendrein noch ihre Anonymität gegenüber den deutschen Steuerbehörden bewahren.“