Günter Rudolph: SPD-Fraktion erhebt gegen Landesregierung Verfassungsklage

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag wird heute Verfassungsklage gegen die Weigerung der Hessische Landesregierung erheben, darüber Auskunft zugeben, welche Meinungsumfragen die Hessische Landesregierung in den Jahren 2005 bis 2011 in Auftrag gegeben hat. Die SPD-Fraktion hatte dazu am 4. Juli 2011 eine Kleine Anfrage (Drs. 18/4220) gestellt. Darüber hinaus wurde abgefragt, welche Themenbereiche von den Meinungsumfragen erfasst wurden und wie hoch die Kosten der jeweiligen Umfragen waren. „Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Landesregierung mit ihrem Verhalten gegen die Rechte von Abgeordneten aus Artikel 76 Abs. 1 der Hessischen Verfassung (HV) verstößt. Diese Landesregierung hat bereits wiederholt die Rechte von Abgeordneten verletzt, wie etwa bei den Befugnissen von Untersuchungsausschüssen. Wir müssen daher erneut den Staatsgerichtshof anrufen, um die parlamentarischen Rechte von Abgeordneten zu gewährleisten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Wiesbaden. Artikel 76 Abs. 1 HV lautet: „Jedermann ist die Möglichkeit zu sichern, in den Landtag gewählt zu werden und sein Mandat ungehindert und ohne Nachteil auszuüben.“

Eine konkrete Beantwortung der in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen sei nicht erfolgt. In der Antwort vom 28. November 2011 habe die Staatskanzlei vielmehr ausgeführt, dass sie aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Beantwortung verweigere, da der Sachverhalt zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zähle.

Als Prozessvertreter hat die SPD-Fraktion Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Georg-August-Universität Göttingen, beauftragt. „Das parlamentarische Fragerecht ist ein zwingend notwendiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Deshalb ist die Regierung grundsätzlich verpflichtet, Fragen der Abgeordneten zu beantworten, sobald sie den Aufgabenbereich der Regierung betreffen“, sagte Heinig. Auch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 6. Juni 2011 belege, dass die Regierung gegenüber Abgeordneten grundsätzlich verpflichtet sei, Fragen zu beantworten und zwar auch dann, wenn es um Meinungsumfragen gehe. Die Verweigerung von Auskünften müsse die absolute Ausnahme sein und bedürfe besonderer Rechtfertigung.
Die Verletzung elementarer Rechte von Abgeordneten hindere diese an der Ausübung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben, führte Rudolph aus. Auch die Verwendung von Steuergeldern für Umfragen einer Landesregierung müsse der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Die Weigerung der Landesregierung, hier Zahlen zu nennen, mache dies aber unmöglich.