
Als große Reinwaschungsaktion hat Norbert Schmitt, Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnderaffäre, den Mehrheitsbericht bezeichnet. Die Schwarzen haben den Weißen Riesen ausgepackt und alles reingewaschen. Alles sei angeblich in Ordnung gewesen, die Medien hätten den Skandal aufgebauscht und die Steuerfahnder seien selbst schuld, dass sie letztendlich zum Psychiater geschickt wurden, lautet das völlig verquere Fazit der Mehrheit, so Schmitt am Donnerstag in Wiesbaden.
Wichtige Zeugenaussagen seien im Mehrheitsvotum gar nicht zur Kenntnis genommen und Schlussfolgerungen an den Haaren herbeigezogen worden.
Aus Sicht der SPD steht fest, so Schmitt: Die betroffenen ehemaligen Steuerfahnder waren einer ungemessenen Behandlung ausgesetzt. Nachdem sie sich kritisch gegenüber ihrer Amtsleitung geäußert hatten, wurden sie gezielt aus der Steuerfahndung entfernt. Sie wurden faktisch strafversetzt.
In einem Schreiben des Amtsvorstehers an die OFD werde deutlich, was die Geisteshaltung im Umgang mit den Fahndern gewesen ist: Die Verwaltung muss daher in der Personalangelegenheit Schmenger eine Lösung finden, die mir den Rücken stärkt. Außerdem sollten die von einer zu findenden Lösung ausgehenden Signale im Bereich der Fahnder/innen nicht unterschätzt werden. Unmittelbar nach diesem Schreiben wurde ein Disziplinarverfahren gegen Schmenger eingeleitet, das durch einen Aktenvermerk über Auffälligkeiten in der bisherigen Zusammenarbeit mit AR Schmenger seit Übernahme des Sachgebiets vorbereitet wurde.
Dieses Schreiben ist das Schlüsseldokument, sagte Schmitt weiter. Darin werden die Motivation und das Ziel des Vorgehens gegen Schmenger und die andern Betroffenen deutlich.
Alle Appelle an den Minister und den Ministerpräsidenten halfen nicht, weil diese Grundhaltung, die auch in der Äußerung des OFD-Präsidenten ( Reißen wir dem Vorsteher die Schulterklappen runter oder nicht?) zum Ausdruck kam, die gesamte Zeit das Verhalten gegenüber den Steuerfahndern bestimmte. Dennoch wäre es Aufgabe des Ministers gewesen, diesen tiefgreifenden Konflikt zu lösen und nicht einseitig dem Vorgesetzen den Rücken zu stärken.
Als Konsequenz daraus ist die Einsetzung eines Mobbingbeauftragen bei der Landesverwaltung zu fordern. Er muss unabhängig agieren können und selbstständige Ermittlungen führen können, forderte Schmitt.
Zudem sei erforderlich, dass das Verwaltungshandeln bei der Vorlage von ärztlichen Gutachten geändert werden müsse. Die Verwaltung müsse diese auch materiell prüfen, um offenkundige Fehlentscheiden verhindern zu können.
Interessant bleibe schließlich weiterhin die Frage, warum immer noch Datenbestände über Steuerflüchtlinge unbearbeitet bei der Finanzbehörde lägen.