
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die Landesregierung aufgefordert, deutlichere Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht zu ergreifen. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für ein Hessisches Spielhallengesetz ist bei der durchgeführten Anhörung im Hessischen Landtag von vielen Anzuhörenden als völlig unzulänglich hinsichtlich der Bekämpfung der Spielsucht bewertet worden. Wer die Spielsucht wirklich bekämpfen will, muss auch entsprechend dagegen vorgehen, so der SPD-Politiker. Die Anzahl der Konzessionen sei im Jahre 2006 von 550 auf über 850 in 2010 gestiegen. Auch die Anzahl der Spielhallenstandorte hat sich zwischen 2006 und 2010 um 21Prozent erhöht.
Aus diesem Grund habe die SPD-Landtagsfraktion auch einen Änderungsantrag eingereicht. So sollen nach den Vorstellungen der SPD der Mindestabstand von Spielhallen statt wie vorgesehen 300 Meter Luftlinie zukünftig 500 Meter betragen. Bei Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen (Schulen) aufgesucht werden, soll der Mindestabstand 1500 Meter betragen
Die vorgesehene Ruhezeit von Spielhallen soll von sechs auf acht Stunden erhöht werden. Je angefangene 20.000 Einwohner solle es nur noch eine Spielhalle geben. Der sogenannte Bestandsschutz für Spielhallen, die bereits jetzt eine Konzession erhalten haben, solle nicht wie von der Landesregierung vorgesehen auf 15 Jahre erhöht werden, sondern auf fünf Jahre beschränkt werden.
Die geplanten Änderungen der SPD machen deutlich, dass man nur mit weitergehenden Einschränkungen der Möglichkeiten des Spielbetriebes die Spielsucht wirksam bekämpfen kann. Aber auch weitergehende Maßnahmen in der Prävention sind dringend erforderlich, so Rudolph.
Sollten CDU und FDP diese Änderungsvorschläge ablehnen, bedeute dies ein Einknicken vor der Automatenlobby. Die FDP als Klientelpartei hätte sich einmal mehr durchgesetzt. Eine wirksame Bekämpfung der Spielsucht und den sich hieraus ergebenden Folgen sei mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in keiner Weise möglich.