
Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly-Bender hat anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Tierschutzes im Grundgesetz darauf hingewiesen, dass auch die Länderparlamente und -regierungen dazu verpflichtet sind, in ihren Entscheidungen, ihren Regierungsentscheidungen, ihrer Verwaltungspraxis und ihrem Verwaltungshandeln, dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen. Diese Verpflichtung hat der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2002 gesetzt. Seitdem hat sich die Situation der Tiere auch in Hessen trotz regelmäßiger Appelle der Landestierschutzbeauftragten und vielen Beschlüssen nicht grundlegend verbessert, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Wiesbaden.
Die Forderungen des Tierschutzes erhalten zwar gelegentliche politische Unterstützung qua Appellbeschluss und Deklaration, aber an für die Tiere fühlbaren Fortschritten fehle es auch und gerade in Hessen an vielen Stellen. Das auffällige politische Desinteresse der Hessischen Landesregierung an vielen kritischen Stellen der Massentierhaltung ernüchtert, so Pauly-Bender. Darüber hinaus sei der Anstieg der überflüssigen Laborversuche an Tieren erschreckend. Die Ausstattung der Veterinärbehörden lasse sehr zu wünschen übrig: die Haushaltsanträge der SPD-Landtagfraktion in den Runden 2011 und 2012 hätten keinerlei Unterstützung erfahren. Selbst Mehrheitsbeschlüsse des Hessischen Parlaments, so zur Eingrenzung von Langstreckentiertransporten oder für eine Bundesverordnung gegen Wildtierverwendung würden ohne weitere Konsequenzen verschwinden. Und statt merklicher politischer Hilfen für notleidende hessische Tierheime hagelt es regelmäßig an Zuständigkeitserörterungen, sagte Pauly-Bender. Für die Überarbeitung der Hessischen Hundeverordnung fehle es ebenso wie für die Tierschutzverbandsklage bis heute an Initiative und politischen Ressourcen.
Für die SPD-Landtagsfraktion sei die tierschutzpolitische Abwesenheit der Hessischen Landesregierung in diesem Umfang in keiner Weise nachvollziehbar. Der Tierschutz werde in Kernfragen im politischen Tagesgeschäft überhört. Hiervon kann auch nicht ablenken, dass die Landesverwaltung eine Tierschutzbeauftragte hat. Deren jährliche Tierschutzberichte wurden auch seit der Geltung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz kaum abgearbeitet, sagte Pauly-Bender.