Ernst-Ewald Roth (SPD): Residenzpflicht ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten

Als „Relikt aus vergangenen Zeiten“ hat der SPD-Landtagsabgeordnete Ernst-Ewald Roth das Verbot für Asylsuchende und Geduldete bezeichnet, ein Gebiet ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verlassen zu können. „Die Residenzpflicht ist einmalig in der Europäischen Union, sie existiert nur in Deutschland. Sie ist nicht mehr zeitgemäß und schränkt die Menschen unangemessen ein“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Wiesbaden. Sie sei ein maßgebliches Hindernis bei der Suche nach Beschäftigung und, was die Sicherstellung der Einhaltung betreffe, für Polizei und Justiz ein aus Sicht der SPD absolut vermeidbarer Verwaltungsaufwand. „Es gibt keinen logischen Grund für die Beibehaltung der Residenzpflicht“, so Roth. Dies sei auch einhelliges Ergebnis einer Expertenanhörung in der Enquetekommission Migration & Integration zu diesem Thema gewesen. „Wir fordern die Landesregierung daher parlamentarisch auf, die Residenzpflicht in Hessen abzuschaffen und sich mit den angrenzenden Bundesländern über länderübergreifende Regelungen zu verständigen.“

Außerdem setze sich die SPD mit einem weiteren Antrag für eine Ausweitung des in 2011 neu geschaffenen § 25 a AufenthG ein, so Roth. „Hierbei handelt es sich um eine erstmals kontinuierliche Regelung, die den Ausweg aus dem Duldungsstatus nicht von einem Stichtag abhängig macht. Dies ist ein richtiger und wichtiger Ansatz. Eine Ausdehnung dieser Norm ist jedoch unumgänglich, da sie bisher nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis ein Aufenthaltsrecht verschafft. So können hiervon bislang weder Kinderlose noch Alleinstehende profitieren. Desgleichen ist die Beschränkung auf 15 bis 21- Jährige, sowie das Kriterium des erfolgreichen Schulbesuchs sehr fragwürdig“, so Roth.