
Den heute stattgegebenen Eilantrag durch das Verwaltungsgerichts Wiesbaden, wonach die entlassene Präsidentin des Landeskriminalamtes, Sabine Thurau, vorerst wieder ihre Position als Spitzenbeamtin aufnehmen kann, hat die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser als weiteres Kapitel in der unendlichen Geschichte der Behandlung von Frau Thurau bezeichnet. Nachdem auch schon das Landgericht Frankfurt die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Frau Thurau abgelehnt hatte, stellt sich inzwischen die Frage, wie lange die Affäre noch andauern soll. Die Entscheidung des VG Wiesbaden ist jedenfalls eine weitere Schlappe für Innenminister Rhein. Das Gericht sieht offensichtlich deutliche Mängel in der Begründung des Ministeriums. Nicht anders ist es zu bewerten, dass das Gericht zu einigen, Frau Thurau zur Last gelegten, Vorgängen durchgreifende Bedenken geäußert hat, sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Wiesbaden.
Das Vorgehen des Innenministers sei damit offenbar auch den Richtern fragwürdig erschienen. Wir teilen diese Einschätzung sagte Faeser. Der Umgang des Innenministers Rhein und seines Ministeriums mit der Personalie Thurau belegt gleich in mehrfacher Hinsicht, wie schlecht es um den Führungsstil innerhalb des Innenministeriums und des Landespolizeipräsidiums bestellt war. Es wurden offenbar aus dem Ministerium vertrauliche Informationen an die Presse lanciert. Es gibt hierzu die Mutmaßung, dass damit die öffentliche Meinung parallel zu einem Personalverfahren beeinflusst werden sollte, um die Betroffene aus einer ihrer Funktion zu entfernen. Das war nicht nur schlechter Stil, sondern hat in besonderer Weise gezeigt, wie seitens der politischen und polizeilichen Führung mit Bediensteten umgegangen wurde, die in Ungnade gefallen sind, sagte Faeser. Dafür habe Innenminister Rhein nun eine erste juristische Quittung bekommen.