Heike Habermann (SPD): Gesetzentwurf hat Licht und Schatten

Als „notwendig“ und „überfällig“ hat die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Habermann die Vorlage der Novelle des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes durch die Hessische Landesregierung bezeichnet. „Wir freuen uns, dass das stetige Drängen der Verbände und auch der Opposition im Landtag nun doch noch zu einer zügigen Vorlage des Gesetzentwurfs geführt hat. Bei den Beratungen im letzten Jahr war das noch nicht zu erwarten. Und wir begrüßen auch ausdrücklich das am Runden Tisch gefundene transparente Verfahren zur Berechnung der Beihilfen“, sagte Habermann am Mittwoch in Wiesbaden.

Allerdings müsse die Berechnungsgrundlage der Beihilfen noch genauer überprüft werden. „Dem Vernehmen nach wird als Basisjahr für die Landeskosten das Jahr 2009 und der kommunalen Kosten der Durchschnitt der Jahre 2004 – 2007 herangezogen und somit bleibt die Inflation vollkommen unberücksichtigt. Damit bliebe die Landesregierung real hinter ihren Ankündigungen einer 85prozentigen Bezuschussung zurück“, sagte Habermann.

Die SPD-Landtagsfraktion habe darüber hinaus bei einer Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes das Interesse, die Frage des so genannten „Sonderungsverbotes“ eindeutig zu regeln. Dafür sei ein Mechanismus der Überprüfung der tatsächlich anfallenden Schulgebühren durch das Land notwendig.

„Viele Schulen in freier Trägerschaft geben wertvolle Impulse für die pädagogische Entwicklung des gesamten Schulsystems. Deshalb wollen wir für sie verlässliche Rahmenbedingungen. Unabhängig davon steht die Qualitätssicherung und -entwicklung des staatlichen Schulsystems für die SPD im Mittelpunkt des staatlichen Handelns“, so Habermann abschließend.