
Die hessische SPD-Landtagsfraktion hat den amtierenden hessischen Wirtschaftminister Dieter Posch dazu aufgefordert, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am kommenden Donnerstag (26. April 2012, 14 Uhr, Raum 204 M) das Verfahren der Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses näher zu erläutern. Das Verfahren hat nicht nur in den Reihen der SPD und anderen Oppositionparteien irritiert, auch Verwaltungsjuristen sind von diesem Verfahren verblüfft, sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Uwe Frankenberger am Dienstag in Wiesbaden. Diese Verwunderung basiere insbesondere auch auf der Tatsache, dass die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts noch gar nicht vorliege.
Die SPD-Fraktion habe dem Minister heute per Brief einen entsprechenden Fragenkatalog zukommen lassen. Der Minister hat am vergangenen Freitag eine überraschende Lösung angekündigt es muss aber sichergestellt werden, dass hierdurch keine Nachteile zu einem ordentlichen Planfeststellungsverfahren insbesondere für die direkt Betroffenen entstehen. Deshalb bitten wir den Minister um Stellungnahme, so Frankenberger.
Vor allem beschäftige die SPD die Frage, auf welcher rechtlichen Basis und aufgrund welcher juristischen Annahme eine Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses in Bezug auf das Nachtflugverbot und die Nachtrandstunden stattfinde. Außerdem wolle die SPD wissen, wie dem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen werde, dass zwar jahresdurchschnittlich 133 Flüge während der Nachtrandstunden zulässig seien, diese aber nicht als eine bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden dürfen. Wir bitten den Wirtschafts- und Verkehrsminister auch zu erklären, wie dies durch eine Klarstellung vor allem für die Belastungen in der Sommer- und Ferienzeit gewährleistet wird, so Frankenberger. Außerdem sei offen, wie durch eine Klarstellung Rechtssicherheit garantiert und eine erneute Klagemöglichkeit gegen den dann geänderten Planfeststellungsbeschluss ausgeschlossen werden könne. Zudem sei zu klären, ob eine Beteiligung der Betroffenen am Klarstellungsverfahren vorgesehen sei und wenn ja, wie.
(Den vollständigen Fragenkatalog entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben an den Wirtschaftsminister)