
Der Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD Hessen, Thorsten Schäfer-Gümbel, hat in der Landtagsdiskussion zum Erhalt des VW-Gesetzes, eine aktive Industriepolitik für Hessen gefordert. Das VW-Gesetz ist ein Baustein dazu. Es muss erhalten werden. Die Klage der EU gegen das Gesetz ist ein schwerer politischer Fehler, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden. Einer marktradikalen Ideologie, dass ein Land weder Wohnungen vermieten solle, noch Anteile an Industriebetrieben halten dürfe, werde sich die SPD nicht anschließen. Die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen etwas anderes, sagte Schäfer-Gümbel.
Er bedauerte, dass es im Vorfeld der Debatte noch nicht gelungen sei, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Der Antrag der SPD-Fraktion liegt seit Wochen auf dem Tisch. Erst gestern zieht Schwarz-Gelb mit einem eigenen Antrag nach, der sich aber in der Substanz nicht von unserem unterscheidet. Wie so häufig musste die Landesregierung von der Opposition zum Jagen getragen werden, so Schäfer-Gümbel. Er äußerte die Hoffnung, dass die Parteien in dieser wichtigen Frage noch eine gemeinsame Linie finden würden. VW ist der wirtschaftliche Motor Nordhessens. Wir müssen hier gemeinsam an einem Strang ziehen, so Schäfer-Gümbel. Schließlich seien mehr als 60.000 Menschen in der Region direkt oder indirekt vom VW-Werk Baunatal abhängig. Im Werk selbst arbeiteten fast 15.000 Menschen. Es sei wichtigster Getriebehersteller und beliefere VW-Werke weltweit. VW lässt die Federn wachsen, mit denen sich diese Landesregierung immer wieder versucht zu schmücken, so Schäfer-Gümbel.
Schäfer-Gümbel verteidigte das Land Niedersachsen gegen das angedrohte Klageverfahren der EU-Kommission gegen die Sperrminorität des Landes Niedersachsen. Er betonte, dass das Land mit 20,01 Prozent keine ungerechtfertigte Sonderstellung inne habe, wie es die EU-Kommission behauptet. Damit werden private Investoren nicht behindert. Aber sie werden kontrolliert und müssen ihre Entscheidungen mit der Landesregierung abstimmen. Diese kann die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbringen und auch eine Entwicklung verhindern, wenn sie schädlich ist. Wer dies als Verstoß gegen den freien Wettbewerb sehe, der singe das Loblied des freien Kapitals, dem die Auswirkungen von Entscheidungen auf die Menschen egal seien.