
Der SPD-Landtagsabgeordnete Ernst-Ewald Roth hat es als erfreulich bezeichnet, dass die SPD nun für den im März in den Hessischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes zur Regelung des Alkoholverkaufs Unterstützung von unerwarteter Seite bekommen habe. Die Wiesbadener CDU-Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz forderte nämlich jüngst im Rathaus-Echo den Landesgesetzgeber ebenfalls dazu auf, ein Alkoholverkaufsverbot in Hessen einzuführen, so der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden. Dies sei bemerkenswert, weil die SPD-Landtagsfraktion von Seiten der CDU und der FDP für ihren Vorschlag, den Verkauf von Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr zu verbieten, zum Teil heftig kritisiert worden sei.
Es gebe viele gute Gründe dafür dieses, ähnlich wie in Baden-Württemberg, auch in Hessen einzuführen. So belege etwa die Kriminalstatistik, dass mehr als ein Drittel aller Gewaltverbrechen unter Alkoholeinfluss geschehen. Zudem steige die Zahl der jungen Komasäufer ständig und auch für Suchtkranke bedeute die Möglichkeit, jederzeit alkoholhaltige Getränke kaufen zu können, eine zusätzliche Gefahrenquelle.
Auch Suchthilfeorganisationen, Kommunen und Polizei hatten deshalb seit Jahren gefordert, die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken, führte Roth weiter aus.
Die Gründe der Dezernentin mögen andere sein, das Ziel ist aber das gleiche, nämlich der Schutz von Jugendlichen vor den Folgen des Alkoholkonsums, so der jugendpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der auch stellvertretender Vorsitzender der Wiesbadener SPD ist. Testkäufe des Ordnungsamtes in Wiesbaden hatten belegt, dass die Hälfte der kontrollierten Betriebe Alkohol an Minderjährige und junge Erwachsene verkauft hatte.
Wie auch immer, es ist schön, die CDU-Ordnungsdezernentin hier auf SPD-Linie zu wissen, so Ernst-Ewald Roth abschließend.