Norbert Schmitt (SPD): Schwarz-Gelb muss neuverhandeln

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, dass bilaterale Steuerabkommen einzelner EU-Länder mit der Schweiz und anderen Steueroasen gegen eine einheitliche EU-Politik verstoßen und daher künftig nicht mehr erlaubt sein sollen, wertet der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt als richtige Entscheidung. „Dass der zuständige EU-Kommissar Semeta nicht gleichzeitig die in Verhandlung befindlichen Abkommen von Deutschland und Großbritannien mit der Schweiz gestoppt hat, sondern diese nur mit zusätzlichen Auflagen belegt hat, bedauern wir ausdrücklich“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Wiesbaden.

Dennoch müsste die Entscheidung und insbesondere die Begründung der EU-Kommission gerade für den hessischen Finanzminister Schäfer und Ministerpräsident Bouffier (beide CDU) eine Mahnung sein, schließlich haben sich beide in der Vergangenheit vehement für die Umsetzung des von Schäuble ausgearbeiteten Abkommens stark gemacht und stets darauf hingewiesen, dass ein schärferes Abkommen mit der Schweiz nicht zu verhandeln gewesen sei. „Merkwürdig ist, dass die USA – wie die Financial Times Deutschland berichtet – gerade im Bereich der Lockerung des Bankgeheimnisses deutlich weitergehende Zugeständnisse in den Verhandlungen mit der Schweiz erreicht haben“, sagte Schmitt.

Auch die Hessische Landesregierung müsse jetzt endlich ihr „Herz für Schwarzgeld-Sünder“ ablegen, denn „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und ein Akt fehlender Solidarität mit der Gesellschaft“, so Schmitt. Die hessische SPD unterstütze daher die Initiative der EU-Kommission ausdrücklich, stellvertretend für alle EU-Staaten zukünftig die Verhandlungen mit Steueroasen zu führen, da nur so das gemeinsame Interesse aller EU-Länder, der Steuerhinterziehung in Europa und der Welt endlich energisch entgegenzutreten, mit der notwendigen Durchschlagskraft angegangen werden kann. Wichtigste Punkte für die SPD, die in den anstehenden Nachverhandlungen korrigiert werden müssten, sei die Erhöhung des fälligen Steuersatzes des hinterzogenen Geldes auf den Spitzensteuersatz. Zudem müsse auch über einen Solidarzuschlag auf das hinterzogene Vermögen und die hinterzogenen Zinserträge nachgedacht werden. Auch die Identität der Personen muss den europäischen Steuerbehörden zugänglich gemacht werden.