Dr. Judith Pauly-Bender (SPD): Tierschutz-Verbandsklage ist dringend notwendig

„In Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Tierschutz als hoher Verfassungswert festgeschrieben. Hierüber kann nicht hinweggesehen werden. Ebenso klar ist, dass Rechte effektiv durchgesetzt werden müssen, wenn sie nicht als Papiertiger auf der Strecke bleiben sollen. Das gilt für den Tierschutz genauso wie für andere Rechtsmaterien auch“, so die SPD-Politikerin.

Ebenso sei deutlich geworden, dass das bestehende Modell der Normdurchsetzung suboptimal ist, weil

a) … die geschützten Lebewesen selbst zur Durchsetzung des Schutzrechts nichts beitragen könnten.
b) … die Durchsetzung des verfassungsmäßig gebotenen und im Gesetzesrecht näher ausgestalteten Schutzes derzeit allein in der Hand der Behörden liege.
c) … diese Behörden notorisch überlastet und selbst bei bestem Willen nur unzureichend in der Lage seien, entgegen stehenden ökonomischen Interessen angemessen Paroli zu bieten.
d) … es daher nicht angebracht sei, auf das Engagement der gemeinnützigen Verbände und auf ihre Expertise bei der verfahrensmäßigen Durchsetzung des Schutzrechts auch weiterhin zu verzichten.
e) … vielmehr der Staat gut beraten sei, die zivilgesellschaftlichen Potentiale zu nutzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Effektivierung des Verfassungsziels Tierschutz zu leisten: Ein ‚Weiter so’ sollte für alle Kräfte, die Tierschutz wirklich wollen, nicht in Betracht kommen.“

„Die Anhörung hat gezeigt: Die einzig erkennbare Alternative zur Verbandsklage liegt in einer Expansion des Behördenwesens. Ihr gegenüber erscheint es uns sinnvoll, den zivilgesellschaftliche Ansatz der Verbandsklage aus praktischen und grundsätzlichen Erwägungen vorzuziehen. Die heutige Anhörung hat die Sozialdemokraten in dieser Bewertung bestärkt!“, so Pauly-Bender.