
Der Innenausschuss des Hessischen Landtags hat sich heute erstmals mit dem SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Hundegesetz Hessen beschäftigt und die Anhörung zum Gesetzentwurf der Sozialdemokraten für den 14.06.2012 beschlossen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Akzeptanz der Hundehaltung erhalten. Dazu hoffen wir auf eine überfraktionelle Einigung, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Judith Pauly Bender. Die SPD-Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass der Ausschuss nach den Vorträgen der Fachleute einen guten Kompromiss finden werde.
Mit ihrem Entwurf eines Hessischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden will die SPD-Landtagsfraktion im Hessischen Parlament die zentrale Bedeutung der Halterverantwortung und seiner Sachkompetenz im Umgang mit dem Tier in den Mittelpunkt rücken. Darüber hinaus sollen wirksame Regelungen durchgesetzt werden, die zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umgang mit Hunden verhindern.
Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde für noch unerfahrene Hundehalter sieht das Gesetz auch Regelungen für Chip- und Registrierpflicht sowie eine allgemeine Hundehalterhaftpflicht vor. Dabei spiele die Prävention von Beißvorfällen eine wesentlich größere Rolle als die bloße Gefahrenvermutung einer Rasse per Definition. Ergänzt wird dies durch Regelungen für auffällig gewordene Hunde. Darüber hinaus definiert es die persönlichen Anforderungen an den menschlichen Führer eines gefährlichen Hundes sowie das Regularium für die Haltung eines solchen. In seinen Grundelementen ist der Entwurf angelehnt an das neue Hundegesetz von Niedersachsen.